Konzeption Familienentlastender Dienst (FeD)

Gesamteinrichtung

Die conrad-lebenshilfe UG wurde im Jahre 2014 in Marwitz gegründet. Zur Gründung kam es aufgrund eigener Betroffenheit zweier Gründungsmitglieder mit einem autistischen Kind bzw. Geschwister und der Feststellung, dass auch anderen Eltern die vielfältigen Angebote zur Entlastung der Familien mit behinderten Kindern unbekannt waren. Unser Gründungsmitglied, Namensgeber und Heilerziehungspfleger Maximilian Conrad (*1993 – †2016) verstarb viel zu früh und seither sind seine Nachfolger bestrebt, dessen Ziele und Visionen von einem selbstbestimmten Leben und Teilhabe für Behinderte im Landkreis Oberhavel fortzuführen. Zur Förderung dieses Ziels bieten wir Eingliederungshilfen in Kita, Schule, Freizeit und häuslicher Umgebung an sowie eine Betreuung im familienentlastenden Dienst. Unser Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Förderung und Integration zur Teilhabe am schulischen oder außerschulischen Leben sowie der Entlastung und Unterstützung von betroffenen Familien.

Familienentlastender Dienst (FeD)

-Leitbild-

  • Anerkennung der besonderen Situation von Familien mit behinderten Kindern, die infolge eigener zumeist übermenschlichen Versorgung des in seinen Fähigkeiten beeinträchtigten Familienmitglieds an den Rand ihrer Kräfte und Möglichkeiten kommen und dabei Entlastung im häuslichen Umfeld oder auch nur stundenweise durch unserer Einrichtung benötigen, damit sich die Eltern oder sonstige Bezugspersonen wieder voll ihrer Aufgabe widmen können.
  • Wir wollen verhindern helfen, dass in Ausnahme- und Krisensituationen stationäre Unterbringungen in Heimen erforderlich werden bzw. behinderte junge Menschen aus der Familie genommen werden müssen, weil tagsüber keine Betreuung zur Verfügung steht.
  • Mit dem FeD im stationären Rahmen schaffen wir Freiräume damit z.B. dringend notwendige Klinikaufenthalte erfolgen können, eine Kur oder Erholungsurlaub wahrgenommen werden kann, um neue Kraft zu schöpfen oder in Notsituationen kurzfristig ein Ort zur Unterkunft zur Verfügung zu haben, der Ruhe und Geborgenheit gibt.
  • Es geht uns um Teilhabe der behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft, indem wir zusammen Lachen, Lernen, Feiern, die Freizeit gestalten mit Sport und Spiel, zusammen Essen kochen und essen, Ausflüge unternehmen etc, ggf. auch mit den Bezugspersonen.
  • Wir fördern ein selbstbestimmtes Leben der behinderten Menschen im Rahmen der individuellen Möglichkeiten und beziehen das familiäre System mit ein.
  • Wir passen unser Leitbild entsprechend der gesammelten Erfahrungen ständig den neuen Gegebenheiten an.
  • Keiner kann alleine, wir sind alle ein Teil des Ganzen und so wird die Kommunikation und das Netzwerk mit dem Jugendamt, Therapeuten, Ärzten, Arbeitsamt beständig gepflegt und ausgebaut.
  • Im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns steht der Mensch mit seiner einzigartigen Lebensgeschichte, seinen Bedürfnissen und seiner Lebensplanung.

1. Einrichtung

1.1 Anschrift und Lage

Der FeD ist zentral in 16727 Velten am Marktplatz 5 im barrierefrei zugänglichen 2. Obergeschoss gelegen.

Der Platz ist problemlos von Beförderungsdiensten und Krankenfahrzeugen befahrbar. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Bahnhof Velten und einige Busanbindungen, ein öffentlicher Parkplatz sowie ein Parkhaus.

1.2 Platzzahl

Wir bieten Platz für bis zu fünf Personen im teilstationären bzw. stationären Wohnen.

1.3 Rechtliche Grundlage unserer Leistung

  • § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  • § 35 a SGB VIII i.V. m. § 54 SGB XII
  • § 53 i.V. m. § 54 SGB XII
  • § 39 SGB XI Verhinderungspflege
  • § 45 a SGB XI- Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • § 42 SGB XI – Kurzzeitpflege ( Pflegegrad 2-5)
  • § 79a SGB VIII – Kinderschutz
  • § 29 SGB IX – persönliches Budget

Einzelbescheide des zuständigen Landkreises (je nach Zuständigkeit des Jugendamtes bzw. des Sozialamtes)

1.4 Beschreibung der Einrichtung im sozialräumlichen Umfeld sowie räumliche und sachliche Ausstattung

Der Marktplatz liegt zentral in Velten. Direkt diagonal gegenüber befindet sich die Lindenhof Grundschule. Eine Kita sowie Spielplatz ist fußläufig erreichbar. Ein Hausarzt befindet sich im Haus. Weitere Ärzte und Therapeuten sind schnell erreichbar. In unmittelbarer Nachbarschaft ist ein Spielplatz und eine Eisdiele.

Im Umkreis befindet sich ein Freizeit-, Wild und Dinosaurierpark, Wasserstraßen und Badeseen, die zu Kanufahrten oder Badefreuden einladen, Bauernhöfe, Waldschulen, das Freizeitbad TURM, der Krämer Forst, ein Brotbackofen, in dem am Wochenende selbst gemachtes Brot abgebacken werden kann. Bei Bedarf vermitteln wir Töpferangebote.

Die Einrichtung ist 160 qm groß und besteht insgesamt barrierefrei mit abschließbaren Fenstern aus drei Einzelzimmern, einem Doppelzimmer, welche jeweils mit einem bzw. zwei Betten und Kleiderschrank, Nachttischen und Stehlampen ausgestattet sind.

Es gibt einen Snoezelraum (Sinneswahrnehmungsraum) mit beheizbarem Wasserbett und Lichtsäulen, einem geräumigen, behindertengerechten Bad/WC, einem Doppel WC mit Handwaschbecken, einem großen Wohn-/Speise-/Aktionsraum mit integrierter Küche für Spiel-, Bastel-, Mal-, Back- oder Kochaktionen. Spiele, Bastel- und Malutensilien sind für jede Altersstufe vorhandeln.

2. Zielgruppe und Ausschlusskriterien

2.1 Zielgruppe

Familien, die infolge der Betreuung eines behinderten Kindes bzw. Jugendlichen vorübergehend Entlastung und Unterstützung bedürfen, das betrifft Kinder und Jugendliche

  • mit Körperbehinderungen
  • geistigen Behinderungen
  • seelischen Behinderungen (u.a. Autismus, ADHS, ADS, Asperger-Syndrom, Kanner-Syndrom)
  • seelischer und sozial-emotionaler Störung
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Hilfebedürftigkeit im Alltag (Dyskalkulie/LRS)
  • Mehrfachbehinderungen

Eltern- und geschwisterunterstützende Arbeit im Umgang mit dem Kind/Jugendlichen, die zur Entlastung des familiären Systems beitragen.

Ausschlusskriterien

  • Ernährung parenteral oder über Sonde,
  • Versorgung über intravenöse Zugänge (z.B. Port)
  • Verbandswechsel- und Wundversorgung
  • Versorgung mit Stoma, Urostoma, Colo/Ileostoma
  • Katheterisierung
  • Akute Drogenabhängigkeit (Alkohol und Drogen)
  • Akute psychische Erkrankungen (z.B. akute Psychosen, Suizidgefährdung)

2.3 Alter

  • Kinder von 4 bis 13 Jahre
  • Jugendliche von 14 bis 18 Jahre
  • Über 18 Jahre im Einzelfall (nach Absprache)

2.4 Geschlecht

  • Mädchen
  • Jungen
  • Transgender

3. Ziele und methodische Konzepte des FeD

3.1 Ziele des FED:

Ziel unseres FeD ist es, die Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen in ihrem familiären Alltag zu unterstützen. Die Entlastungs- und Unterstützungsangebote sind nicht allein auf die behinderte Person ausgerichtet, sondern sollen der gesamten Familie Freiräume zur Erholung schaffen. Damit wird allen betroffenen Familienangehörigen die Möglichkeit zur Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben eingeräumt. Dabei sollen sich die Hilfen sowohl inhaltlich wie auch zeitlich an den Wünschen und Bedürfnissen der Familien orientieren.

Hierzu gehören neben der aufsuchenden Hilfe in der häuslichen Umgebung der Familie auch stundenweise Aufenthalte oder Übernachtungen des behinderten Kindes/Jugendlichen in unserem FeD. Diese Aufenthalte können an den Wochenenden, in den Ferien, bei Aufenthalten der Bezugsperson zur Kur oder stationären Rehamaßnahme bzw. Klinikaufenthalten stattfinden. Bei Verlängerungen derartiger Maßnahmen setzen wir das Angebot nach Kapazität fort, damit ein Wechsel der Bezugspersonen möglichst vermieden werden kann.

Der FeD wird durch flexible und bedürfnisorientierte Hilfe dazu beitragen, dass die psychische und physische Belastung der Familie vermindert wird und so die häusliche Pflege durch die Angehörigen auch weiterhin sichergestellt werden kann. Gleichzeitig sollen Menschen mit Behinderung durch Hilfen unseres FeD in die Lage versetzt werden, mehr Autonomie und Selbstständigkeit zu erlangen. Hierzu gehört auch, dass der Ablösungsprozess von heranwachsenden Menschen mit Behinderungen von ihren Eltern begleitet werden soll.

Wir verstehen uns als Begleiter für den jungen Menschen in einer Lebenslage, in der die Familie in der konkreten Situation Unterstützung bedarf. Wir werden die sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten stärken, sowie die eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung fördern. Bei geschlechtsspezifischen Fragestellungen stehen wir beratend zur Seite. Wir orientieren uns daran, die uns anvertrauten Kinder/Jugendlichen zu einer selbstbestimmten und selbstbewussten Persönlichkeit heranzubilden, je nach den tatsächlich möglichen Fähigkeiten.

3.2 Angebote des FeD

Wir bieten ein umfassendes pädagogisches und pflegerisches Angebot, durch das bedarfsgerecht und flexibel auf die entsprechende besondere Situation innerhalb des familiären Bezugssystem reagiert werden kann. Die Kinder und Jugendlichen leben im stationären Bereich mit einem Mitarbeiter unter einem Dach und erfahren in unserer Einrichtung Geborgenheit, Zuwendung und verlässliche Beziehungen. Die Kontinuität der Bezugsperson ermöglicht Nähe und Sicherheit. Wir halten eine rund und die Uhr Betreuung vor, wobei die Betreuungszeiten immer von der jeweiligen Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen abhängen. Zusammen mit den Kindern und Jugendlichen werden spezielle Situationen im täglichen Alltag reflektiert, sofern dies nötig und tatsächlich möglich ist und an der Umsetzung von ggf. neuen Verhaltensmustern gearbeitet.

Wir bieten daher:

  • Stundenweise Betreuung und Förderung in unseren Räumlichkeiten
  • Ferienbetreuung
  • Tagesbetreuungen außerhalb der Ferien
  • Wochenendbetreuungen und Übernachtungen
  • Übernachtungen bis zu 4 Wochen (im Einzelfall mit Verlängerung)
  • 1-tägige und mehrtägige Ausflüge/Reisen (bei Wunsch mit Begleitung der Eltern)
  • Wir bieten Tanz, Musik sowie Sport und Spiel (innen und außen)

Darüber hinaus bieten wir individuelle und flexible Zusatzleistungen auf Basis von Fachleistungsstunden an. Im Rahmen der Hilfeplanung unter Mitwirkung aller Beteiligten wird über den individuellen Bedarf befunden und die Ausgestaltung der zusätzlichen Einzelbetreuung festgestellt. Ziele und Aufträge werden definiert und Zeitschienen werden erarbeitet:

  • Besondere sozialpädagogische Betreuung im Alltag (erhöhter Betreuungsbedarf laut Hilfeplan)
  • Besondere zusätzliche schulische/berufliche Förderung
  • Besondere Elternarbeit (z.B. Einzelfallhilfe, systemische Familienberatung, Mediation)
  • Einzelleistungen entsprechend dem § 35a SGB VIII

3.3 Fachaufsicht

Die Gesamtverantwortung liegt bei der conrad-lebenshilfe UG. Zwischen der conrad-lebenshilfe und der leitenden Sozialpädagogin besteht ein Vertragsverhältnis. Die Fachaussicht obliegt der leitenden Sozialpädagogin. Die Dienstaufsicht obliegt der Leitung.

3.4 Konzeptionelle und methodische Grundsätze:

Der FeD ist ein niedrigschwelliges Angebot und vermittelt individuell abgestimmte und flexibel abrufbare Unterstützungen. Dabei versteht er sich sowohl als eine mobile, aufsuchende, gemeindenahe Dienstleistungsform als auch ein Angebot zur Entlastung durch vorübergehenden außerfamiliären Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen für einige Stunden bzw. auch mehreren Tagen bis wenige Wochen.

Der FeD orientiert sich mit seinen Angeboten an den konkreten Bedarfslagen der Familien. Dies bedeutet, dass auf die veränderten Bedürfnisse der Familien jederzeit reagiert werden muss. Die Unterstützungsangebote des FeD beinhalten also eine größtmögliche zeitliche, inhaltliche und räumliche Flexibilität. Durch Beteiligung der Betroffenen gewährleistet der FeD, dass die Wünsche der Betroffenen umgesetzt werden und bietet die notwendige Transparenz der Hilfen. Die Familien entscheiden weitestgehend selbst über Ort, Art, Umfang und Zeitpunkt der Hilfe. Ebenfalls können sie Einfluss auf die Auswahl der Mitarbeiter/innen nehmen.

Handlungsleitendes Prinzip in der Arbeit mit den betroffenen Familien und Kindern/Jugendlichen ist die Normalisierung der Situation auf den Grundlagen einer ganzheitlichen und systemischen Betrachtungsweise. Einen weiteren wichtigen Grundsatz in der Arbeit des FeD bilden die entwicklungsorientierte Sichtweise und die Förderung der individuellen Ressourcen jedes einzelnen Menschen, unabhängig von der Art und Schwere seiner Behinderungen.

Assistenz, Förderung und Hilfe zur Selbsthilfe stellen wichtige Prinzipien des pädagogischen Handelns der Mitarbeiter/-innen des FeD dar, um die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen zu unterstützen und zu erhalten.

Die Strukturierung des Tages obliegt der Fachkraft ggf. in Abstimmung mit dem Kind/Jugendlichen. Ggf. bestehende Vereinsaktivitäten oder Freundesbeziehungen sollen aufrecht erhalten und gefördert werden.

Der Kontakt zu den Eltern bleibt während des gesamten Aufenthalts möglich und wird unterstützt und gefördert.

3.4.1 Tätigkeiten und Ziele bei teilstationärer Betreuung:

  • Kontaktpflege mit dem zuständigen Leistungsträgers ggf. Umsetzung der Ziele aus den Hilfeplänen
  • Aufnahme des Kindes in den FeD durch die Hauptbezugsperson, ggf. Verabschiedung der Eltern.
  • Ggf. pflegerische Tätigkeiten
  • Überwachung des § 8a SGB VIII
  • Bedarfsklärung mit dem Kind, ob und welche Tätigkeiten es ausüben möchte, wie z.B. freies Spiel, Malen, Spazieren gehen, musizieren, ggf. Ausflug etc.
  • Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der gewählten Beschäftigung.
  • Essenszubereitung und gemeinsames Essen
  • Tagesstrukturierung je nach den Fähigkeiten und sonstigen Gegebenheiten des Kindes/Jugendlichen z.B. durch Kita-/Schulbesuch, Vereinsaktivitäten, Arzt- bzw. Therapeutenbesuche
  • Verabschiedung und gemeinsamen Auswertungsgespräch mit den Eltern/Bezugspersonen

3.4.2 Tätigkeiten und Ziele bei stationärer Betreuung

  • Kontaktpflege mit dem zuständigen Leistungsträger ggf. Umsetzung der Ziele aus den Hilfeplänen
  • Aufnahme des Kindes in den FeD durch die Hauptbezugsperson, Verabschiedung der Eltern.
  • Ggf. pflegerische Tätigkeiten
  • Überwachung des § 8a SGB VIII
  • Tagesstrukturierung je nach den Fähigkeiten und sonstigen Gegebenheiten des Kindes/Jugendlichen z.B. durch Kita-/Schulbesuch, Vereinsaktivitäten, Arzt- bzw. Therapeutenbesuche
  • Abgestimmte gemeinsamen Aktivitäten wie Spielen Malen, Basteln, kochen etc., je nach Alter und körperlicher Möglichkeit auch Ausflüge.
  • Förderung der Alltagskompetenz des Kindes/Jugendlichen, Essenszubereitung und gemeinsames Essen
  • Gemeinschaftliche Aktivitäten mit allen Bewohnern und Gruppenarbeit.
  • Einbeziehung der Eltern und sonstiger Bezugspersonen
  • Verabschiedung und gemeinsamen Auswertungsgespräch mit den Eltern/Bezugspersonen

3.5 Personalstruktur

Unser Stamm-Team besteht u.a. aus Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegern Sozialassistenten und Einzelhandelskaufleuten für den Bereich der Verwaltung. Wir erweitern jeweils unser Team, sobald sich neue Familien mit ihren Hilfegesuchen an uns wenden. Hierzu stehen ausreichend Bewerbungen und Springer zur Verfügung mit abgeschlossenen Berufsausbildungen im pflegerischen oder sozialen Bereich. Hierfür besteht ein beständiger Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit.

Eine umfassende fachliche Anleitung der Mitarbeiter/innen ist durch die sozialpädagogische Leitung sichergestellt. Darüber hinaus wird die Teilnahme an Dienst- und Fallbesprechungen, aber auch an den thematischen Schulungen und Fortbildungen gewährleistet.

Der FeD ist in der Regel an allen Werktagen zu festen Bürozeiten erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten ist die Leitung des FED für Mitarbeiter/-innen über Mobiltelefone erreichbar. So soll sichergestellt werden, dass sich die Mitarbeiter/innen bei evtl. auftretenden Problemsituationen oder bei nötiger Krisenintervention rückversichern und eine handlungsfähige Absprache mit der Leitung treffen können.

4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung/-entwicklung

4.1 Maßnahmen

  • Sichtung der Kontaktprotokolle durch die Geschäftsleitung, beständige Dokumentation, Auswertung der abgeschlossenen Maßnahme
  • Unvorangemeldete Überprüfung der Räumlichkeiten durch die Leitung oder Beauftragten
  • Mitarbeitergespräche zur Qualitätsentwicklung
  • Einsatz von Fachkräften, Fachpersonal, ggf. auf Abruf
  • Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
  • Ausschluss zu betreuender Kinder bei mehrmaligen Verstößen
  • Berücksichtigung des Datenschutzes
  • Selbstevaluation innerhalb des Teams
  • Fragebögen zur Evaluation an die Kinder, Jugendlichen und Sorgeberechtigten
  • Inhouse-Schulungen
  • Regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiter wie:
  • Autismusspezifische Schulungen,
  • Erste Hilfe Maßnahmen und deren regelmäßige Auffrischung
  • Grundlage der Pflege
  • Gesunde Ernährung und Gesundheitsprävention
  • Supervision

4.2 Beschwerdeverfahren

Wir nehmen das Recht der von uns betreuten Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Eltern auf Mitwirkung und Beschwerden sehr ernst. Alle von uns betreuten Kinder erhalten eine altersgerechte Information über Kinderrechte und die vorgesehenen Beschwerdemöglichkeiten. Die Eltern werden ebenfalls informiert und erhalten eine entsprechende Broschüre.

Für alle Kinder/Jugendlichen sowie Eltern steht ein gut sichtbarer und verschlossener Kasten zur Verfügung, in den Beschwerden auch in anonymer Form eingeworfen werden können. Über die Beschwerden wird dann im Team und anschließend auch mit den Bewohnern beraten. Es erfolgt ein Aushang, auf dem auch externe Beschwerdestellen, wie z.B. Mitarbeiter des Jugendamts, Sozialbehörde unter Nennung der Erreichbarkeit aufgelistet sind.

4.3 Vorgehen bei besonderen Vorkommnissen gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII

Bei einem besonderen Vorkommnis im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII wird zunächst zwischen der Geschäftsführung und pädagogischen Leitung sowie anderer unmittelbar Beteiligter das Vorkommnis analysiert und festgestellt, ob ein meldepflichtiges Vorkommnis vorliegt. Im Anschluss wird unverzüglich die Meldung des Besonderen Vorkommnisses an das Landesjugendamt erfolgen und binnen drei Tagen nach dem Vorkommnis wir die Meldung auf dem amtlichen Vordruck erfolgen.

Kindeswohlgefährdende Ereignisse werden unverzüglich auch dem Sorgeberechtigten und dem zuständigen Leistungsträger mitgeteilt.

4.3 Kinderschutz

In Konkretisierung des § 8a Abs. 5 SGB VIII haben wir gemäß den Jugendhilfe Arbeitshilfen des Landes Brandenburg Vorschriften zum Kinderschutz entwickelt. Diese werden im Rahmen der Qualitätsentwicklung regelmäßig überprüft und nach und nach angepasst. Die Arbeitshilfen sind für alle Fachkräfte verpflichtend. Darüber hinaus unterzeichnen alle von beschäftigen Fachkräfte die „Erklärung zum grenzwahrenden Umgang und zum angemessenen fachlichen Verhältnis zu Nähe und Distanz gegenüber den betreuten Mädchen und Jungen sowie Transgendern“ sowie die Erklärung über die persönliche Eignung gemäß § 72a SGB VIII.

Die Vorlagemappe Kindeswohlgefährdung steht allen Mitarbeitern zur Verfügung.

4.4 Datenschutz

Alle unsere Mitarbeiter werden in den Datenschutz eingewiesen und unterzeichnen zu Beginn eine Erklärung, dass Ihnen bekannt ist, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen und alle Mitarbeiter werden bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.