Durch Einzelfallhilfe können Familien Unterstützung erhalten, wenn ihre Kinder geistige oder seelische Störungen oder Einschränkungen haben, die ihre Integration in die Gesellschaft schwieriger gestalten. Mit Hilfe von Förderungsangeboten soll diesen Kindern/Jugendlichen eine optimale Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Unsere Einzelfallhilfe ist auf Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene mit erheblichen Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben ausgerichtet. Die Einzelbetreuung bzw. sozialpädagogische Begleitung ist es was den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer täglichen Lebensführung hilft selbständiger zu werden.
Bei der Gestaltung unserer Hilfe und Unterstützung halten wir uns an Vorgaben der Eltern, natürlich an den Interessen und Wünschen der betroffenen Kinder und Jugendlichen, aber auch Einschätzungen von Schulen oder Empfehlungen von (diagnostizierenden) Ärzten werden hier natürlich berücksichtigt.
Unsere Aufgabe liegt darin, Eltern dabei zu unterstützen, ihren Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die ihnen ermöglichen bzw. erleichtern soll aktiver und selbständiger am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. So können sie die Welt, die sie umgibt, körperlich, sinnlich oder geistig besser wahrnehmen, auch neu entdecken oder bewusster wahrnehmen.
Die Ausgestaltung der Betreuung kann sehr unterschiedlich gestalten und sich inhaltlich stark unterscheiden.
Integrationsbegleiter/in in Kita, Schulen und Werkstätten
Sowohl in der Kita, in der Schule oder in der Werkstatt ist das Ziel der Begleitung, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine größtmögliche Selbständigkeit bzw. Unabhängigkeit erreichen und in den Alltag inkludiert werden.
Teilstationäre Betreuung
Bei der teilstationären Pflege wird ein Teil der Pflege zu Hause erbracht, der andere von unseren Fachleuten in unserer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Tagesstätte. … Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers auf der Grundlage des § 42 SGB XI und § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung, oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.