Conrad Lebenshilfe

Wir helfen Familien und ihren behinderten Kindern und Jugendlichen.

(§§ 53, 54 SGB XII)

Einzelfallhilfe für behinderte Kinder und Jugendliche

Durch Einzelfallhilfe können Familien Unterstützung erhalten, wenn ihre Kinder geistige oder seelische Störungen oder Einschränkungen haben, die ihre Integration in die Gesellschaft schwieriger gestalten. Mit Hilfe von Förderungsangeboten soll diesen Kindern/Jugendlichen eine optimale Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.

Unsere Einzelfallhilfe ist auf Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene mit erheblichen Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben ausgerichtet. Die Einzelbetreuung bzw. sozialpädagogische Begleitung ist es was den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer täglichen Lebensführung hilft selbständiger zu werden.

Bei der Gestaltung unserer Hilfe und Unterstützung halten wir uns an Vorgaben der Eltern, natürlich an den Interessen und Wünschen der betroffenen Kinder und Jugendlichen, aber auch Einschätzungen von Schulen oder Empfehlungen von (diagnostizierenden) Ärzten werden hier natürlich berücksichtigt.

Unsere Aufgabe liegt darin, Eltern dabei zu unterstützen, ihren Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die ihnen ermöglichen bzw. erleichtern soll aktiver und selbständiger am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. So können sie die Welt, die sie umgibt, körperlich, sinnlich oder geistig besser wahrnehmen, auch neu entdecken oder bewusster wahrnehmen.

Die Ausgestaltung der Betreuung kann sehr unterschiedlich gestalten und sich inhaltlich stark unterscheiden.

Integrationsbegleiter/in in Kita, Schulen und Werkstätten

Sowohl in der Kita, in der Schule oder in der Werkstatt ist das Ziel der Begleitung, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine größtmögliche Selbständigkeit bzw. Unabhängigkeit erreichen und in den Alltag inkludiert werden.

Teilstationäre Betreuung
Bei der teilstationären Pflege wird ein Teil der Pflege zu Hause erbracht, der andere von unseren Fachleuten in unserer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Tagesstätte. … Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers auf der Grundlage des § 42 SGB XI und § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung, oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Einzelfallhilfe

Unsere Einzelfallhilfe unterstützt ihre Familie, wenn ihre Kinder geistige oder seelische Störungen oder Einschränkungen haben, die die Integration in die Gesellschaft erschwert. Wir tragen mit unserer Arbeit dazu bei, dass ihre Kinder und Jugendlichen die Welt, die sie umgibt, körperlich, sinnlich, geistig bewusster warzunehmen.

Auszeit
eine Pause für die Familie

Wir übernehmen die Pflege ihres Kindes wenn sie mal nicht können  Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für so eine Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ob nur für einige Stunden oder bis zu 42 Tage im Jahr. Ob Krankheit, Arbeit oder Urlaub manchmal braucht man einfach mal etwas Luft. Nehmen auch sie sich eine wohlverdiente Auszeit.

Familienentlastender Dienst (FeD)

Wir bieten ihren Kindern ein zweites Zuhause – Einen Ort an dem sie sich geborgen fühlen. Tagesbetreuung und Übernachtungsmöglichkeiten, gemeinsame Aktionen wie Kochen, Spielen, Grillen, Ausflüge in kleinen Gruppen u.v.m. Auch ein Gemeinschaftsraum, Spielraum und Sinneswahrnehmungsraum stehen ihren Kinder zur Verfügung.

Rufen sie uns an

Geben sie sich und Ihrem Kind eine Chance auf ein besseres Leben  +49 (0)3304 20 35 71 04

Vereinbaren sie einen Termin

…und sichern sie sich ihre Recht auf Unterstützung und ein entspannteres Leben.

Fragen und Antworten

Erfahren sie mehr über staatliche Hilfen,  Förderprogramme, Fördermittel und wie wir ihnen helfen können…

Familienentlastender Dienst (FeD)

Wenn Sie als Eltern oder Angehöriger wöchentliche Termine wahrnehmen müssen oder einfach mal Freiräume brauchen, in den Urlaub fahren oder aus gesundheitlichen Gründen als Betreuer ausfallen. Wir helfen bei der Antragstellung.